Aktuelles und Wissenswertes

Die Aufgaben eines ehrenamtlichen Betreuers sind sehr vielfältig. Es gibt unterschiedlichste Themenbereiche, auf die man bei einer Betreuungsführung stoßen kann. Deshalb finden Sie auf dieser Seite aktuell anstehende Themen, Änderungen im Betreuungsrecht und Sachverhalte, die für die Betreuerarbeit von Interesse sind. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!


Wenn Ihnen unsere Seite gefällt und Sie regelmäßig über neue Inhalte informiert werden wollen, können Sie sich hier registrieren. Wichtig ist, dass Sie nach Ihrer Registrierung unter der Rubrik Soziales das „Wissensportal für ehrenamtliche Betreuer“ auswählen. 
 

Europawahl und Kommunalwahl 2024

04.04.2024

Am 09.Juni2024 finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen statt. Am selben Tag sind auch die Europawahlen geplant. Menschen mit einer rechtlichen Betreuung und Menschen mit Behinderungen muss die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben gleichberechtigt möglich sein. Auch sie haben bei allen Wahlen das aktive und passive Wahlrecht.

„Einfach wählen gehen!“ heißt die aktualisierte Broschüre zur Europawahl der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Was man zu der Europawahl am 9. Juni 2024 wissen muss, kann man hier in Leichter Sprache nachlesen.
Die Broschüre enthält auch Informationen, welche Hilfestellungen Personen mit einer Behinderung bei der Wahl in Anspruch nehmen dürfen. 
Unter Wahlhilfe: Europawahl 2024 in leichter Sprache: Einfach wählen gehen (lpb-bw.de) kann die Wahlhilfen online angesehen und als barrierefreie PDF-Datei heruntergeladen werden.

Weitere Informationen in leichter Sprache zur Kommunalwahl finden Sie hier: Einfach wählen gehen - in Leichter Sprache | LpB BW (kommunalwahl-bw.de)
 
Die Lebenshilfe bietet in ihrem Magazin in Leichter Sprache viele Informationen und spannende Einblicke zum Thema Wahlen. Zum Magazin gelangen Sie hier: Magazin1_24_Demokratie.PDF (lebenshilfe.de)

Wissensportal

19.03.2024
Sicher haben Sie schon bemerkt, dass sich das „Outfit“ des Wissensportal in der letzten Zeit verändert hat. Wir sind aber auch ständig bemüht neue hilfreiche Informationen für Sie aufzunehmen. Unter dem Stichwort „Checklisten“ finden sie eine Zusammenstellung von neuen und altbewährten Checklisten, die Ihnen die Arbeit im Betreueralltag erleichtern können. 

Entlastung und Hilfe für pflegende Angehörige

14.03.2024
Rechtliche Betreuung und Pflegebedürftigkeit, eine Kombination, die im familiären Bereich häufig zu finden ist und eine große Belastung für die Angehörigen darstellt.
Die Verbraucherzentrale bietet einen guten Überblick, welche Entlastungsangebote es für pflegende Angehörige gibt.
Zur Seite der Verbraucherzentrale gelangen Sie hier:

Finanzielle Verbesserung

20.02.2024
Rezeptpflichtige Medikamente aus der Apotheke sind für gesetzlich Versicherte in der Regel zuzahlungspflichtig. Ist das Medikament nicht in der gewünschten Packungsgröße vorrätig und werden stattdessen mehrere kleinere Packungen ausgegeben, gibt es seit dem 1. Februar 2024 eine finanzielle Verbesserung. Wer zum Beispiel statt einer 100-Stück-Packung zwei 50-Stück-Packungen erhält, für den wird die Zuzahlung künftig nur einmal fällig statt wie bisher zweimal. 
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:  Arzneimittelreform (ALBVVG) (bundesgesundheitsministerium.de)

Zum Nachlesen

Feb.24/April24
Urlaub für Menschen mit Einschränkungen
Hilfe für die Planung

Auch für Menschen mit Behinderungen und Erkrankung ist Erholung und Urlaub wichtig. Die Umsetzung und Planung sind jedoch nicht immer einfach. Wir habe  deshalb für Sie Informationen zusammengestellt, die Ihnen beim Ideenfinden und der Umsetzung helfen können. 

Auf der Seite der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. finden Sie umfangreiche Informationen zu Urlaubsreisen für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen:Urlaubsreisen_DAlzG_2024 (deutsche-alzheimer.de)

Die Lebenshilfe bietet auf Ihrer Seite Informationen für Barrierefreien Urlaub für Menschen mit Behinderung: Thema Urlaub | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

Die Broschüre für Menschen mit Körperbehinderung und Mehrfachbehinderungen Baden-Württemberg e.V. gibt Informationen zu Barrierefreien Familienstätten in Baden-Württemberg: Träger: (lv-koerperbehinderte-bw.de)

 

Jan.24/März24
Regelsätze, Freibeträge, Pflegegeld
Ansprüche und Auswirkungen auf Betreute

Betreute sind häufig Empfänger von Sozialleistungen. Viele Ansprüche haben sich zum 01.01.2024 verändert. Damit Sie als Betreuer prüfen können, ob die vorliegenden Bescheide richtig angepasst wurden, können Sie hier die Regelsätze und sich daraus ergebenden Änderungen nachlesen. 

Seit 01.01.2024 gelten folgendeRegelsätze für Sozialhilfe und Bürgergeld:
•    Regelbedarfsstufe 1: 563 Euro (bisher 502 Euro)
•    Regelbedarfsstufe 2: 506 Euro (bisher 451 Euro)
•    Regelbedarfsstufe 3: 451 Euro (bisher 402 Euro)
•    Regelbedarfsstufe 4: 471 Euro (bisher 420 Euro)
•    Regelbedarfsstufe 5: 390 Euro (bisher 348 Euro)
•    Regelbedarfsstufe 6: 357 Euro (bisher 318 Euro)  

Die Regelsätze haben auch auf andere Leistungen und Freibeträge Einfluss. Wir haben hier einige wichtige für Sie zusammengestellt, die ebenfalls ab 01.01.2024 gelten:
•    Der Barbetrag in Einrichtungen erhöht sich auf 152,01 EUR (§ 27b II, III SGB XII).
•    Die Zuzahlungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt für Heimbewohner und beim Bezug existenzsichernder Leistungen für chronisch kranke Menschen 60,24 Euro  bzw. 120,48 Euro für nicht chronisch kranke Menschen. (Belastungsgrenze gem. §62 SGB V). 

Pflegesachleistung und Pflegegeld sind ebenfalls gestiegen:

Pflegegrad
Pflegegrad 1: 0
Pflegegrad 2: Bis zu 761 € (vorher 724 €)
Pflegegrad 3: Bis zu 1.432 € (vorher 1.363 €)
Pflegegrad 4: Bis zu 1.778 € (vorher 1.693 €)
Pflegegrad 5: Bis zu 2.200 € (vorher 2.095 €)

Pflegegeld
Pflegegrad 1: 0
Pflegegrad 2: 332 € (vorher 316 €)
Pflegegrad 3: 573 € (vorher 545 €)
Pflegegrad 4: 765 € (vorher 728 €)
Pflegegrad 5: 947 € (vorher 901 €)
 

 

Jan.24/März.24
Anerkennung für ehrenamtliche Betreuer
Mehr Geld – weniger Bürokratie

Ehrenamtliche Betreuer sind eine wichtige Stütze in unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung will ihrer Anerkennung dafür mehr Ausdruck verleihen. Es wurde deshalb beschlossen, dass ehrenamtliche Betreuer neben der jährlichen Aufwandspauschale von 425,00 EUR eine Sonderzahlung zum Ausgleich von inflationsbedingten Mehrkosten in Höhe von 24 EUR erhal-ten können. Die Regelung gilt vorerst für die Jahre 2024 und 2025 und findet Anwendung für Anträge mit einem Fälligkeitstermin ab dem 01.01.2024.

Zudem sollen potentielle ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer von bürokratischen Hürden entlastet werden. Die für die Betreuerbestellung notwendige Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis sollen künftig die Betreuungsbehörde einholen. Eine Aufgabe, die ehrenamtliche Betreuer bisher mit viel Aufwand selbst übernehmen mussten. 

 

Dez.24/Feb.24
Letzte Lebensphase der betreuten Person
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Betreuer

Tritt bei einer betreuten Person die Sterbephase ein, kann auf den rechtlichen Betreuer noch einmal eine schwierige Herausforderung zukommen. Muss die Person pflegerisch betreut werden, kann sie in ihrer häuslichen Umgebung bleiben und wie ist das zu organisieren?
Für diese Phase ist es gut, wenn bereits im Vorfeld eine Gesundheitliche Vorsorgeplanung stattgefunden hat und das Vorgehen geklärt wurde.
Ansonsten muss neu überlegt werden, ob die Unterstützung eines ambulanten oder stationären Hospizes, die Unterstützung einer Sterbeamme oder ein Brückenpflege in Anspruch genommen werden soll.

Viele Informationen zu diesen Themen, wie Brückenpflege, Hospizangebote, Hinweise zu Schmerztherapien finden Sie auf der Seite des Hospiz-und Palliativ Verbands Baden-Württemberg: Der Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e.V. informiert | Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e.V. (hpvbw.de)

Auf unserem Wissensportal finden Sie Informationen zu: 
Gesundheitliche Vorsorgeplanung  der letzten Lebensphase 
Patientenverfügung 

 

Nov.23/Feb.24
Grundsicherung
Besonderheiten für Menschen mit Behinderungen

Der Mehrbedarf für ein Mittagessen in der Werkstatt für behinderte Menschen WfbM erhöht sich ab 01.01.2024 auf 4,13 EUR. Diese und viele andere Hinweise zu Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Grundsicherung, die sich für Menschen mit Behinderung und ihre Familien ergeben, finden Sie in dem Ratgeber des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm). Zum Download der Broschüre gelangen Sie  hier:

 

Okt.23/Jan.24
Aufnahme in ein Pflegeheim
Was muss der Betreuer bedenken?
Der Umzug einer betreuten Person in ein Pflegeheim ist ein großer Einschnitt im Leben und stellt auch ehrenamtliche Betreuer vor eine große Herausforderung. Es entsteht ein aufwändiger Regelungsbedarf, Verträge müssen abgeschlossen werden, vieles muss bedacht und erledigt werden. Aus diesem Grund haben wir auf unserer Seite A-Z für Sie Informationen zu diesem Thema zusammengestellt. Zur Seite gelangen Sie hier:

 

Nov.23/Jan.24
Podcast
Wunsch und Wille – eine große Herausforderung für Betreuer

Ein zentrales Thema bei der Umsetzung der Betreuungsrechtsreform ist „Wunsch und Wille“ der betreuten Personen. Er soll Grundlage für alle Handlungen und Entscheidungen der Betreuer sein. In der Praxis ist es aber nicht immer einfach festzustellen, was Wunsch und Wille der betreuten Person ist und es gibt Grenzen der Umsetzungsmöglichkeiten.
Der SKM Freiburg erklärt in seiner Podcastreihe zum Betreuungsrecht dieses anspruchsvolle Thema. 
In der Podcast-Reihe finden Sie mittlerweile 69 Themen rund um das Betreuungsrecht. Reinhören lohnt sich: Informationen - Podcast - Podcast (skmdivfreiburg.de)

 

Sept/Dez.23.
Neue Inhalte auf dem Wissensportal
Überblick über Soziale Leistungsangebote

Soziale Leistungsangebote gibt es viele. Um den Überblick zu erleichtern, haben wir im Wissensportal für ehrenamtliche Betreuer eine Zusammenstellung der Leistungen aufgenommen, die am häufigsten im Betreueralltag vorkommen. Zu allen aufgeführten Leistungen finden Sie weitergehende Informationen über entsprechende Verlinkungen.
Zur Zusammenstellung gelangen Sie hier:
 

Okt/Nov.23
Nachzahlungs-Schock
Erste Hilfe bei zu hoher Nebenkosten-Abrechnung

Viele Mieter erhalten derzeit die Abrechnungen für Strom, Gas und Fernwärme. Hohe Nachzahlungen stellen besonders Menschen mit geringem Einkommen vor erhebliche Schwierigkeiten. Manche Mieter sind nicht in der Lage diese sofort zu bezahlen. Sind betreute Personen betroffen, ist die Regelung dieser Angelegenheit auch für rechtliche Betreuer eine Herausfor-derung. 
Die Lage ist mit den staatlichen Preisbremsen auf der einen Seite und den ohnehin schon komplizierten Nebenkostenabrechnungen auf der anderen Seite oft unübersichtlich. Wie also kann die Abrechnung geprüft werden und welche Möglichkeiten gibt es zur Regelung bei Zah-lungsschwierigkeiten?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet hierzu umfangreiche Informationen. Zur Seite gelangen Sie hier: 

 

Sept./Okt.23
Wenn Angehörige zu Betreuern werden 
Bericht der Sendung 37 Grad

In der Sendereihe 37 Grad des ZDF wird anschaulich darüber berichtet, was es bedeutet für eine nahestehende Person plötzlich entscheiden zu müssen. In dem Bericht: Ich entscheide für Dich - Wenn Angehörige zu Betreuern werden, wird über notwendige Entscheidungspro-zesse im Vorfeld einer Vertretungssituation, mögliche unterschiedliche Vorgehensweisen und deren Auswirkungen berichtet. Die gut verständliche Sendung bietet die Möglichkeit sich aus der Sicht von Angehörigen mit dem Thema Betreuung auseinander zu setzen und steht in der ZDF-Mediathek zur Verfügung:  Ich entscheide für Dich - ZDFmediathek

 

Sept./Okt.23
Neues Onlineangebot
Selbsthilfegruppe für Angehörige von Menschen mit Down-Syndrom und Demenz

Für Menschen mit Down-Syndrom ist das Risiko sehr hoch, eine Demenzerkrankung zu ent-wickeln. Eltern und Geschwister die häufig auch rechtlicher Betreuer für diesen Personenkreis sind, sind sehr um das Wohlergehen der Betroffenen besorgt, wenn erste Anzeichen einer Demenz bemerkt werden.
Deshalb ist es für sie wichtig gut über dieses Thema informiert zu sein. Der Austausch unter Angehörigen von Menschen mit Down-Syndrom und Demenz ist hierfür ungemein hilfreich und wertvoll.
Die Demenz Support Stuttgart gGmbH bietet erstmals eine Online-Selbsthilfegruppe für An-gehörige von Menschen mit Down-Syndrom und Demenz an. Hier können sich Angehörige bundesweit austauschen und vernetzen.
Ein erstes Treffen findet am 13.10.2023 statt.
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier:
 

Juli/Okt. 2023
Gesaltschutz
Ein wichtiges Thema für Betreuer und Betreute

Menschen mit Behinderungen gehören häufig auch zum Personenkreis der rechtlich betreuten Personen und sie leben oft in besonderen Wohnformen. Dieser Personenkreis erfährt häufiger Gewalt als Menschen ohne Behinderung. Träger der Behindertenhilfe sind deshalb verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt zu treffen. Hierzu gehören insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistung zugeschnittenes Gewaltschutzkonzept. Menschen mit Behinderungen sind an der Erarbeitung des Gewaltschutzkonzeptes zu beteiligen. Darüber hinaus haben die Rehabilitationsträger und Integrationsämter darauf hinzuwirken, dass der Schutzauftrag von den Leistungserbringern umgesetzt wird.
Rechtliche Betreuer sollten hierüber informiert zu sein. – Auch um dieses Thema mit den von Ihnen rechtlich betreuten Person besprechen zu können.
Auf der Seite des KVJS finden Sie eine Handreichung zum Gewaltschutz. Sie soll einen Überblick geben, welche Inhalte ein gutes Gewaltschutzkonzept abdecken sollte, daneben wurden Handreichungen in leichter Sprache entwickelt, die sich als Gesprächsgrundlagen mit betreuten Personen eignen. 
Die Handreichungen finden Sie hier:

 

Sept.2023
Online-Veranstaltung
Ambulant betreute Wohngemeinschaften – Informationen für Interessierte

Eine rechtliche Betreuung zu führen, bedeutet häufig auch gemeinsam mit der betreuten Person eine passende Wohnform zu suchen. Neben ambulant betreutem Wohnen und
stationäre Angeboten gibt es auch die weniger bekannte ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderungen.
Die Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen bietet regelmäßig eine circa einstündige Information im Onlineformat für alle Interessierte an. Sie bietet erste Informationen über diese Wohnform. Persönliche Fragen, die sich darüber hinaus ergeben können auch inEinzelberatungen beantwortet werden. 
Informationen zur nächsten Veranstaltung am 27. September 2023 um 14:00 Uhr finden Sie hier: 

 

Juni/Sept. 2023
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Eine besondere Wohnform

Betreuer stehen häufig vor der Herausforderung eine geeignete Wohn- und Pflegemöglichkeit für Ihre Betreuten zu finden. Ambulant betreute Wohnmöglichkeiten sind oft nicht bekannt. Sie bietet Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf eine selbstbestimmte und individuelle Alternative zu den bekannteren Wohnformen.
Ausführliche Informationen und eine Landkarte, auf der Sie die ambulant betreuten Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg finden, gibt es auf der Seite der Fachstelle ambulant unterstütze Wohnformen. Zur Seite gelangen Sie hier:

 

Juni/Sept. 2023
Wissenstest zur Betreuungsrechtsreform
Testen Sie ihr Können

Unter der Rubrik „Wissentest“ finden Sie einen neuen Test, mit dem ehrenamtliche Betreuer Ihr Wissen zu den für sie relevanten Änderungen durch die Betreuungsrechtsreform testen können. 
Zu allen Fragen gibt es erweiterte Informationen, so dass auch falsch beantwortete Fragen kein Beinbruch sind, sondern Ihnen Gelegenheit geben Ihr Wissen zu erweitern. Schauen Sie vorbei, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Knobeln!
Zu dem Test gelangen Sie hier:

 

Mai/Sept. 2023
Reisen für Alle
Ein Angebot für barrierefreien Tourismus

Die Urlaubsplanung und Organisation für Menschen mit einer Behinderung ist oft sehr aufwändig und mit Schwierigkeiten verbunden. Da kann die vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Seite „Reisen für alle“ eine große Hilfe sein.
Die Seite bietet detaillierte und verlässliche Informationen über die Nutz- und Erlebbarkeit touristischer Angebote. 

„Reisen für Alle“ ist die bundesweit gültige Kennzeichnung im Bereich Barrierefreiheit.
Zur Seite gelangen Sie hier:
 

April/Juli 2023
Eltern und Geschwister als rechtliche Betreuer
Broschüre für eine besondere Herausforderung

Wenn Eltern oder Geschwister als rechtlicher Betreuer bestellt werden, stellt das alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Es ist nicht immer einfach von der Position Eltern beziehungsweise Geschwister in die des rechtlichen Betreuers zu wechseln.
Eine Hilfe kann hier die neue Broschüre des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen bieten. Unter dem Titel „Rechtliche Betreuung von Menschen mit Behinderung durch Eltern und Geschwister. Rechtliche Grundlagen – Chancen – Herausforderung“ finden Sie Informationen und Erfahrungsberichte.

Die Broschüre und die Möglichkeit diese herunterzuladen finden Sie hier:

 

März/Juni 2023
Bürgergeld
Was hat sich geändert?

Das Bürgergeld ist in aller Munde. Aber was umfasst das eigentlich und hat das auch Auswirkungen auf betreute Personen? 
Das Bundesministerium für  Arbeit und Soziales bietet hier einen Überblick:

 

Feb/Mai 2023
Wohngeld Plus
Jetzt Anspruch prüfen

Mit dem „Wohngeld Plus“ hat die Bundesregierung zum 01.01.2023 eine umfassende Reform des Wohngeldes umgesetzt. 
Seit dem 01.01.23 haben wesentlich mehr Haushalte als bisher Anspruch auf Wohngeld und für bisherige Empfänger erhöht sich der monatliche Zuschuss. Es lohnt sich als zu prüfen, ob für die von Ihnen betreute Personen ein höherer Anspruch besteht oder erstmals Wohngeld beantragt werden kann.
Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet Ihnen Onlineanträge und weitere Informationen zu diesem Thema. Zum Serviceportal gelangen Sie hier: 

 

März/Apri2023
„Mehr Selbstbestimmung und Mitsprache"
Informationskampagne zum Betreuungsrecht

„Mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht“ – unter diesem Motto hat das Bundesministerium der Justiz eine Informationskampagne zum neuen Betreuungsrecht gestartet. 
Im Rahmen der Kampagne werden unterschiedliche Materialien zum kostenlosen Down-load angeboten. Angeboten werden ein Film, Broschüren und verschiedene Themenblätter für alle vom Betreuungsrecht betroffene Personengruppen. Informieren Sie sich hier: 

 

Nov.22/März 2023
Kampagne „Energie-Hilfe“
Informationen zu Hilfsangeboten

Rechtliche Betreuer sehen sich häufig vor der Frage, wie die teilweise explodierenden Ener-giekosten der von ihnen betreuten Personen bezahlt werden können.
Um betroffenen Menschen zu helfen hat der Paritätische Wohlfahrtsverband in Kooperation mit Tacheles e.V. die Kampagne „Energie-Hilfe“ gestartet.
Die Kampagne bietet Betroffenen Informationen zu behördlichen Übernahmemöglichkeiten der hohen Energiekosten.  Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Sept.2022/Feb.2023
Bestellt als rechtlicher Betreuer – was muss ich tun?
Checkliste für erste Schritte als Betreuer

Die Übernahme einer rechtlichen Betreuung ist eine große Herausforderung und zu Beginn muss sich der Betreuer einen Überblick verschaffen, welche Angelegenheiten von ihm erle-digt werden müssen. Um diesen Einstieg zu erleichtern, haben wir auf unserem Wissensportal eine Checkliste als „Starthilfe“ aufgenommen. Zur Checkliste kommen Sie hier:
Künftig können Sie die Checkliste auch unter A-Z  oder der Kachel  Betreuer  finden.  

 

Sept.2022/Jan.2023
Menschen mit Behinderung - Begleitung ins Krankenhaus
Neue gesetzliche Regelung ermöglicht Übernahme von Kosten

Wenn Menschen mit einer Behinderung ohne Begleitung, zur Behandlung ins Krankenhaus kommen, gibt es dort häufig Probleme bei der Versorgung und Unterstützung. Manche Behandlungen sind deshalb ohne eine Begleitung kaum durchführbar. Bisher gab es keine eindeutige Regelung, wer die Kosten einer notwendigen Begleitung trägt.
Am 01.November 2022 tritt eine neue Regelung in Kraft, die Abhilfe schaffen kann. Begleitpersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld eines behinderten Menschen haben dann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld ist bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Die betreute Person darf aber keine Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen. Weitere Voraussetzungen für das Krankengeld sind in §44b SGB V zu finden.

Für Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe beziehen tritt eine Neuregelung in §113 Abs 6 SGB IX in Kraft. Danach gilt:
Werden Menschen von einer vertrauten Bezugsperson begleitet, die sie im Alltag als Mitarbeiter eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe unterstützt, sollen die Kosten von den Trägern der Eingliederungshilfe getragen werden.
Eine Einschätzung, ob diese Notwendigkeit grundsätzlich besteht, ist im Gesamtplan festzuhalten. Nachzulesen in §121 Abs.4 Nr. 7 SGB IX.
Es empfiehlt sich für rechtliche Betreuer, bei dem Gespräch zur Gesamtplanung darauf zu achten, dass dieser Bedarf bei dem entsprechenden Personenkreis aufgenommen wird.  
Wird ein Krankenhausaufenthalt notwendig, ist der Teilhabemanager der Eingliederungshilfe zu informieren.

 

Mai2022/Juli2022
Eingliederungshilfe und Teilhabeplanung
Arbeitshilfen in leichter Sprache

Eingliederungshilfe und Teilhabe-Planung sind Themen, die im Betreueralltag häufig vorkommen. Betreuer müssen diese Themen gemeinsam mit Ihren Betreuten besprechen und Entscheidungen treffen. Für die betroffenen Betreuten ist es dabei oft schwierig, die komplexen Zusammenhänge ihrer Ansprüche zu verstehen. 
Der Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg stellt nun Arbeitshilfen in Leichter Sprache zu diesem Themenkomplex zur Verfügung. Die Arbeitshilfen können sie als PDF downloaden oder als Druckexemplar bestellen:

 

Mai2022/Aug.2022
Pflegebedürftigkeit
Kompetente Beratungsangebote

Rechtliche Betreuer sind in Ihrem Alltag immer wieder vor die Aufgabe gestellt, für die von ihnen betreuten Menschen notwendige Pflege zu organisieren und die Finanzierung der anfallenden Kosten zu regeln. Die Pflege muss immer der jeweilige individuellen Lebenssituation angepasst werden, was eine große Herausforderung darstellt.

Alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg bieten deshalb durch ihre Pflegestützpunkte eine wohnortnahe Beratung an, die über vorhandene Hilfs- und Unterstützungsangebote informieren.
Die Beratungen finden individuell, trägerneutral und kostenfrei statt. Das Angebot richtet sich an gesetzlich versicherte Personen. Die Pflegestützpunkte finden sie hier:

Privatversicherte Personen haben ebenfalls eine Pflegeberatungsanspruch. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen bietet eine Beratung über sein Tochterunternehmen Compass an. Zum Onlineangebot kommen Sie hier:

 

Juni 2022/Aug.2022
Rundfunkgebühren
Wer hat Anspruch auf eine Befreiung?

Viele betreute Menschen gehören zu dem Personenkreis, der Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht hat. Informationen, ob die von Ihnen betreute Person ebenfalls von diesem Angebot profitieren kann, finden Sie hier:  

 

Juli2022/Sept.2022
Echt behindert
Ein Podcast zum Thema Behinderung, Teilhabe und Inklusion

Das Thema Behinderung hat viele Facetten. Eine gute Informationsmöglichkeit bietet der Podcast „Echt behindert“ der Deutsche Welle. Er erscheint alle zwei Wochen. Im Podcast werden Themen rund um Behinderung und Teilhabe sowie Hürden und Erfolge auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft besprochen.
Zum Podcast gelangen Sie hier:

 

Aug.2022/Sept.2022
Irren ist menschlich
Videoreihe zu Aspekten aus Psychiatrie und Psychotherapie

Die Zusammenarbeit zwischen Betreuer und psychisch erkrankten betreuten Personen ist oft durch Missverständnisse erschwert. Kann man Zusammenhänge des Verhaltens der betreuten Person und seiner psychischen Erkrankung erkennen und verstehen, erleichtert dies die Zusammenarbeit.
In der Videoreihe »Irren ist menschlich« des Psychiatrie Verlags präsentiert Prof. Dr. med. Dr. phil. Andreas Heinz in je 20 Minuten verschiedene Aspekte aus der Psychiatrie und Psychotherapie. Das erste Video zum Thema »Zum Verständnis psychischer Erkrankun-gen« ist auf dem YouTube-Kanal des Verlags anzusehen. Im August geht es weiter mit dem Thema »Psychotische Erfahrungen verstehen«.
Zum YouTube-Kanal gelangen sie hier:

 

Sept. 2022
Energiepreispauschale
Anspruch auch für ehrenamtlich Tätige

Im September erhalten viele einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes zum Ausgleich der hohen Energiekosten eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto. 
Rentner erhalten durch das am 03.09.2022 beschlossene Maßnahmenpaket ebenfalls eine Energiepreispauschale von 300 Euro. 
Neben Personen, die 2022 einkommensteuerpflichtiges Einkommen erzielen, sind auch Personen leistungsberechtigt, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn beziehen (zum Beispiel: ehrenamtliche Betreuer).
Das bedeutet, dass für Ehrenamtlichen Betreuer, die Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung oder Ehrenamtspauschale haben und kein anderes steuerpflichtiges Einkommen beziehen, einen Anspruch auf die Energiekostenpauschale besteht.In diesem Fall ist die Energiekostenpauschale durch Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2022 zu erhalten. Unabhängig von der Steuerfreiheit der übrigen Einkünfte ist die Energiepauschale in der Regel steuerpflichtig.In diesem Fall ist die Energiekostenpauschale durch Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2022 zu erhalten. Unabhängig von der Steuerfreiheit der übrigen Einkünfte ist die Energiepauschale in der Regel steuerpflichtig.

 

Sept. 2022/Okt.2022
Wie kann ich Energie sparen?
Tipps in leichter Sprache

Das Thema Energie-Sparen ist in aller Munde. Ein Thema, dass auch mit betreuten Personen besprochen und erklärt werden muss.
Auf der Seite der Lebenshilfe finden Sie dazu Erklärungen und Filme in leichter Sprache. Eine gute Hilfe für Betreuer dieses komplexe Thema anzugehen. 
Zur Seite gelangen Sie hier:

 

Ihre Ansprechpartnerin für Fragen und Anregungen zum Wissensportal

Claudia Österle

Arbeitszeiten: Mo + Do vorm., Di - Mi ganztags

Telefon: 0711 6375-766